Die Schweizer haben abgestimmt - automatisches Ausschaffen von verurteilten Delinquenten nach bestimmten Delikten. Nicht die Ausschaffung ist das Problem, sondern das "automatisch". Rechtsstaatlichkeit definiert sich daher, dass gerade NICHT bestimmte schwerwiegende Maßnahmen ohne konkretem rechtsstaatlichen Verfahren und vor allem Anhörung der betreffenden Person abgewickelt werden.
Im Grunde genommen halte ich schon das Abstimmen über eine Materie, wo eine (entsprechend aufgewiegelte?) Mehrheit über eine Minderheit bestimmt für äußerst bedenklich. Mit entsprechender Kampagnisierung sollte es wahrscheinlich kein Problem sein, per Plebiszit Gesetze zu ermöglichen, die alle möglichen Minderheiten in ihren Handlungsspielraum beeinträchtigen könnten - Sexverbot für Schwule, Verbot öffentlich sich religiös zu bekennen, Berufsverbote für orthodoxe Juden ... - Ich brauch mir nur im Wirtshaus anzuhören, wogegen die Leute so sind: da ist es nicht mehr weit zu den Nürnberger Rassegesetzen.
Wehret den Anfängen
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