Dienstag, 12. März 2013

Schüller ist exkommuniziert ...

... schreibt ein billiges Blättlein, das in die Pfarrhöfe ungefragt reingeflutet ist. Wow - sogar ein Kirchenrechtler hat das gesagt (Jg. 1928 - einschlägige Kirchengeschichte; kann man in einem Konflikt jedem vorwerfen); es geht hiebei um eine Exkommunikation gemäß § 1364 als Tatstrafe (wegen Missachtung der Unterordnung unter dem Papst).

Möchte da nicht weiter darauf eingehen - wenn aber die entsprechende Rechtsfigur gilt, dann machen sich alle Instanzen der Römisch Katholischen Kirche inkl. der Kurie mitschuldig weil sie gerade nicht die umgehende Entlassung aus dem Klerikerstand verfügen - und das nicht nur Schüller, sondern allen Unterzeichnern des entsprechenden Manisfestes - möglicherweise zieht eine dergestalte Duldung ja auch eine Exkommunikation als Tatstrafe nach sich ... das weiterzudenken macht richtig Spass.

Und das beste an der Sache ist, dass eine Suspendierung kirchenamtlicherseits die Verpflichtung zu einer entsprechenden Appanage des Suspendierten nicht aufhebt. Na ist das lustig

Im Ernst: Diese selbsternannten Retter/innen der Katholika sind massiv durchgeknallt - was wird nur passieren, wenn sich mit dem neuen Papst der Wind nur ein wenig dreht? Bin gespannt ...

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