Montag, 22. März 2010

Die Kirche soll zahlen ...

... aber wer ist denn nun das: Kirche? OK die einzelnen Diözesen sind Körperschaften öffentlichen Rechts (meines Wissens aber nicht die "Kirche von Österreich") - Ich weiß nur nicht: Sind wir im angelsächsischen Rechtsraum? Wie sieht überhaupt die Rechtslage in Österreich aus: Ist eine Körperschaft, Firma, Verein usw. usf. für das Vergehen einzelner ihrer Mitglieder haftbar. Und wenn man nun eine Haftbarkeit der Institution annehmen kann, besteht dann nicht wiederum ein Regressanspruch der Institution gegenüber dem Täter und weitergedacht allenfalls dem vertuschenden Vorgesetzten.

Kurz und gut - ich sehe einfach nicht ein, warum ich mit dem Mist einzelner mich herumschlagen muss. Und wenn schon von Gütern gesprochen wird: Unsere Pfarrkirche gehört sicher nicht der Diözese sondern einzig und allein unserer Pfarrgemeinde (und nicht dem Bischof oder dem Pfarrer oder sonst irgendjemand) - aber wie ist es so schön herrlich wenn Menschen mit jeder Menge Meinung aber Null Ahnung irgendwo auf Tastaturen herumdreschen und dabei auch noch die Möglichkeit haben, das Produkt ihrer Tastendrescherei auf einer grossen Rotationsdruckanlage 100 000fach ausdrucken zu lassen.

Ich denke, dass es Opfer und Täter gibt, und dass die Täter schlicht und ergreifend für ihr Vergehen zur Verantwortung gezogen und für allfällige Schadenersätze aufkommen werden müssen; allenfalls werden auch Vorgesetzte auch entsprechend zu haften haben. Aber grundsätzlich nochmal: Pauschalverurteilungen und Korporativstrafen sind meines Rechtsempfindens einfach nicht zulässig. Und wir wollen eines nicht vergessen: Urteile werden in Österreich noch immer von Gerichten gefällt und nicht von Zeitungsredaktionen und versammelten Leserbriefschreibern - weil das hatten wir ja auch schon mal, genau so wie das gesunde Volksempfinden u.ä. ....

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